Selbständig als Fitnesstrainer

Selbständig als Fitnesstrainer

Für Fitnesstrainer ist die Selbständigkeit keine Seltenheit. Sie erlaubt es Ihnen, nebenberuflich zu arbeiten oder Ihre Dienste mehreren Anbietern zur Verfügung zu stellen. Gerade die Abwechslung sowie den Gedanken des Netzwerkens schätzen viele Fitnesstrainer. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen über die Faktoren, die Sie beim Schritt in die Selbständigkeit unterstützen.

Wie machen Sie sich als Fitnesstrainer selbständig?

Sport ist für viele Menschen auch ein Inbegriff der Freiheit. Frei, dorthin zu laufen, wohin Sie möchten. Frei, gegen die Wellen im offenen Meer anzutreten oder Ihren Körper nach Ihren eigenen Wünschen zu formen. Diese Eigenständigkeit möchten sich viele Sportbegeisterte auch im Job erhalten und mit einem hohen Maß an Selbstbestimmtheit arbeiten. Machen Sie sich als Fitnesstrainer selbständig, kommen Sie Ihrer persönlichen Freiheit ein Stück näher.

Egal ob Sie diesen Schritt bewusst gehen oder er in einer Erwerbslosigkeit aus der Not geboren ist, bedeutet die Selbständigkeit eine gute Karrieregrundlage in der wachsenden Fitnessbranche. Doch welche Dinge gilt es für das neue Berufsleben zu berücksichtigen? Arbeiten Sie als Fitnesstrainer selbständig, müssen Sie dies bei einem Finanzamt anmelden. Die meisten Behörden stufen Ihre Tätigkeit dabei anhand folgender Faktoren als freiberuflich ein:

  • Sie sind für mehrere unterschiedliche Kunden tätig.
  • Sie sind diesen gegenüber nicht weisungsgebunden.
  • Sie üben Ihre Arbeitstätigkeit selbständig und ohne Anleitung aus.
  • Sie sind finanziell nicht von einem Kunden allein abhängig.
  • Sie gelten als hochqualifizierte Fachkraft auf Ihrem Gebiet.

Bevor Sie Ihre Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie sich mit dem für Sie zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und diese Punkte in einem persönlichen Gespräch klären. Sieht das Finanzamt Sie nicht als Freiberufler, benötigen Sie ein Gewerbe, um als Fitnesstrainer selbständig arbeiten zu können.

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Vorsicht gilt bei der Gefahr der Scheinselbständigkeit. Sind Sie regelmäßig nur für einen Kunden tätig, von diesem finanziell abhängig und präsentieren sich nicht am freien Markt, kann ein Gericht dies als Scheinselbständigkeit werten und Ihre Partnerschaft als Arbeitgeber-Arbeitnehmerverhältnis einstufen. Schauen Sie daher, dass Sie stets über einen breiten Kundenstamm verfügen und sich nicht zu stark auf einen einzigen Auftragsteller fokussieren.

Gerade zu Beginn Ihrer Laufbahn als freiberuflicher Fitnesstrainer können Sie zusätzlich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Diese gilt für Selbständige, die im vergangenen Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 € an Umsatz erzielten und deren für das laufende Geschäftsjahr prognostizierter Umsatz 50.000 € nicht übersteigt. Diese Regelung hat für Sie unter anderem den Vorteil, dass Sie dem Finanzamt nur eine vereinfachte Einnahmeüberschussrechnung einreichen, in welcher Sie Ihre Ausgaben und Einnahmen gegeneinander aufrechnen.

Zusätzlich brauchen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen erheben und diese dementsprechend auch nicht abführen. Wesentlich ist, dass Sie Ihren Kleinunternehmerstatus mit Hinweise auf den Paragraphen 19 UStG auf der Rechnung deutlich ausweisen. Ob diese Regelung infrage kommt und welche Besonderheiten Sie beachten müssen, erklärt Ihnen ein professioneller Steuerberater.

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. UStG § 19 - Besteuerung der Kleinunternehmer

Wie generieren Sie Ihre Kunden?

Haben Sie sich als Fitnesstrainer selbständig gemacht, wartet die nächste Herausforderung auf Sie: Der Aufbau Ihres Kundenkreises. Natürlich sollten Sie über eine anerkannte Lizenz in dem Sportangebot verfügen, welches Sie anbieten möchten. Dies schafft Vertrauen bei Auftragsstellern und Kooperationspartnern, ist jedoch nicht der einzige Erfolgsfaktor für Ihre Reputation. Ein gutes Netzwerk stellt einen weiteren wichtigen Baustein dar, den Sie nicht außer Acht lassen sollten.

Informieren Sie sich über Fitnessstudios in Ihrer Nähe, knüpfen Sie Kontakte zu Trainern und Studioleitern vor Ort. Selbst wenn aktuell keine freien Positionen als Trainer oder Kursleiter zur Verfügung stehen, lohnt es sich dennoch, in guter Erinnerung zu bleiben. Gerade Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen geben Ihnen gute Möglichkeiten, um einen Fuß in die Tür potenzieller Auftraggeber zu bekommen. Überzeugen Sie in dieser Zeit mit Ihrem Einsatz und Ihren Fähigkeiten, steht einer zukünftigen Zusammenarbeit nichts im Wege.

Gerade zu Beginn Ihrer Selbständigkeit als Fitnesstrainer ist jede geschriebene Rechnung wertvoll. Spätestens, wenn Sie regelmäßige Anfragen erhalten und einen festen Kundenpool haben, sollten Sie sich jedoch auf eine Zielgruppe sowie ein Angebot fokussieren. Jeden Tag die berühmte „eierlegende Wollmilchsau“ zu sein, kostet Kraft und gibt Ihnen nicht die Chance, Ihre Kompetenzen gezielt auszubauen. Nicht jeder Mensch kann in allen Bereichen gleich gut sein. Fragen Sie sich daher, wo Ihre Stärken liegen, arbeiten Sie an diesen und treten Sie hier gezielt als Experte auf. So fokussieren Sie sich beispielsweise auf die Fitnessangebote als:

  • Selbständiger Fitnesstrainer
  • Personal Trainer
  • Group Fitness Trainer
  • Athletiktrainer
  • Gesundheitscoach oder
  • Gesundheits- und Fitnessberater

Zudem ist es notwendig, dass Sie eine entsprechende Zielgruppe definieren und gezielt um diese werben. Aufträge als Fitness oder Group Fitness Trainer erhalten Sie beispielsweise in klassischen Fitnessstudios, Reha-Einrichtungen, Sportvereinen oder Wellnessanlagen. Als Personal Trainer kämen zum Beispiel folgende Zielgruppen in Betracht:

  • Hobby- und Freizeitsportler
  • Generation 60+
  • Profisportler
  • Unternehmensmitarbeiter
  • Kinder

Gerade für Personal Trainer ist ein ansprechender Webauftritt wichtig. Ihre potenziellen Kunden sehen sich im Internet einer großen Auswahl von Anbietern gegenüber. Daher sollten Sie an einer professionellen Internetpräsenz nicht sparen, weil diese oft als erster Eindruck und persönliche Visitenkarte gilt. Einige Personal Trainer haben mit Trainingsvideos und eigenen YouTube Kanälen einen lukrativen Nebenverdienst entdeckt und sich so als Marke in der Fitnesswelt etabliert.

Was müssen Sie als selbständiger Fitnesstrainer beachten?

Neben rechtlichen und finanziellen Aspekten, welche Sie am besten in Rücksprache mit einem Anwalt oder einem Steuerberater klären, sollten Sie für Ihre Fitnesstrainer Selbständigkeit auch einigen persönlichen Dingen Beachtung schenken. Die richtigen Lizenzen zu besitzen, ist beispielsweise nur die eine Seite der Medaille. Diese schaffen Vertrauen in Ihre Fähigkeiten, nützen jedoch nichts, wenn Sie Ihren Kunden das Wissen nicht vermitteln können. Daher benötigen Sie in Ihren Tätigkeitsbereichen eigene Fitnesserfahrung, um das Gefühl für den Körper zu teilen und Tipps für die Ausführung der Übungen zu geben.

Ihre kommunikativen Dienste hören hier jedoch nicht auf. Für die von Ihnen Trainierten ist der Sport wie für Sie ein Stück Freiheit und Lebensgefühl. Sie möchten sich mit Ihnen hierüber austauschen, auch private Erlebnisse bereden und eine emotionale Bindung aufbauen. Das kann zu Beginn abschreckend wirken, zahlt sich allerdings im Endeffekt durch treue Kunden und positive Mund-zu-Mund-Propaganda aus. Wenn Sie aktuelle Fitnesstrends und Weiterbildungen aufnehmen, sich darüber informieren, diese jedoch auch ein Stück hinterfragen, befinden Sie sich auf einem guten Weg zu einem erfolgreichen Fitnessunternehmer.